In der Tierschutztransportverordnung sind in Anlage 3 zu § 18 die Größen der Transportbehältnisse als Mindestabmessungen genannt!
Transport
- Franz
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In der Tierschutztransportverordnung sind in Anlage 3 zu § 18 die Größen der Transportbehältnisse als Mindestabmessungen genannt!